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KI-Kennzeichnung nach EU-KI-Verordnung: Bei uns sind Sie sicher.

Seit dem 2. August 2026 gelten die Transparenzpflichten der EU-KI-Verordnung (AI Act). Wir kennzeichnen jede ausgelieferte MP3- und WAV-Datei automatisch als KI-generiert – unhörbar und maschinenlesbar, genau wie vorgeschrieben. Bei jeder einzelnen Ansage, ohne Aufpreis.

Wichtig für Sie als Auftraggeber: Sie brauchen keinen hörbaren Hinweis in Ihrer Telefonansage. Ihre Anrufer hören eine ganz normale, professionelle Ansage. Ein hörbarer Hinweis wäre nur bei Deepfakes nötig – also wenn eine reale Person nachgeahmt wird.

Achten Sie bei jedem Anbieter darauf, dass die erforderliche Kennzeichnung erfolgt – denn fehlende Kennzeichnungen können für Ihr Unternehmen zum rechtlichen Risiko werden.

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Europaflagge vor einem modernen Bürogebäude – Transparenzpflichten der EU-KI-Verordnung.

Was Sie selbst tun müssen: Nichts.

Die Kennzeichnungspflicht richtet sich an die Anbieter von KI-Systemen – also an uns. Für Sie als Auftraggeber bedeutet das konkret:

Was die Verordnung verlangt: Zwei Pflichten, die oft verwechselt werden.

Artikel 50 der EU-KI-Verordnung unterscheidet zwischen zwei unterschiedlichen Anforderungen. Diese Unterscheidung ist der Grund, warum Ihre Ansage keinen gesprochenen Disclaimer braucht:

PflichtWas gefordert istGilt für Ihre Telefonansage?
Maschinenlesbare Kennzeichnung KI-erzeugte Audiodateien müssen technisch als KI-generiert markiert sein – auslesbar durch Software, unhörbar für Menschen. Ja – und von uns bereits umgesetzt.
Wahrnehmbare Offenlegung Bei sogenannten Deepfakes muss der Hinweis für den Menschen erkennbar sein, bei Audio also hörbar. In der Regel nein – eine gewöhnliche Telefonansage ahmt keine reale Person nach.

Ein Deepfake liegt nicht schon deshalb vor, weil eine Stimme synthetisch erzeugt wurde – und auch nicht deshalb, weil sie auf der Aufnahme einer echten Sprecherin oder eines echten Sprechers beruht. Entscheidend ist, ob eine bestehende Person, Organisation oder ein Ereignis so nachgeahmt wird, dass der Inhalt fälschlich authentisch wirkt.

Ein Teil unserer Stimmen basiert auf realen Sprecherinnen und Sprechern, die der KI-Nutzung ihrer Stimme ausdrücklich zugestimmt haben. Diese Stimmen treten nicht unter dem Namen der jeweiligen Person auf und geben auch nicht vor, diese Person zu sein – sie sind Teil unseres Stimmenportfolios. Genau darin liegt der Unterschied zum Deepfake: Es gibt eine Einwilligung, und es wird niemandem etwas vorgespiegelt.

Zur Veranschaulichung: Wann ein hörbarer Hinweis nötig wäre.

Stellen Sie sich eine künstlich erzeugte Stimme vor, die sagt: „Hallo, hier ist Bruce Willis“ – und dabei täuschend echt nach Bruce Willis klingt, obwohl er diese Aufnahme nie gesprochen hat. Hier entsteht beim Hörer der falsche Eindruck, eine bestimmte reale Person habe tatsächlich gesprochen. In einem solchen Fall genügt die technische Kennzeichnung nicht – die Offenlegung müsste wahrnehmbar sein.

Bei Telefonansagen aus unserem Generator ist das ausgeschlossen: Es wird weder behauptet noch suggeriert, dass eine bestimmte reale Person die Ansage eingesprochen hat – und wo unsere Stimmen auf echten Sprechern beruhen, liegt deren Einwilligung zur KI-Nutzung vor. Deshalb ist ein vorgeschalteter Hinweis wie „Diese Ansage wurde mit KI erstellt“ für diesen Einsatzzweck nicht erforderlich.

Was wir konkret in Ihre Dateien schreiben: Technisch nachprüfbar.

Die Kennzeichnung wird beim Erzeugen automatisch in die Audiodatei eingebettet. Auslesen lässt sie sich mit einem Metadaten-Werkzeug wie MP3tag oder ExifTool – damit belegen Sie jederzeit, dass Ihre Ansage korrekt markiert ist.

MP3-Dateien – ID3-Tags

FeldInhalt
AIGeneratedtrue
DigitalSourceTypetrainedAlgorithmicMedia (IPTC-Standardbegriff für „KI-generiert“)
DigitalSourceTypeURIhttp://cv.iptc.org/newscodes/digitalsourcetype/trainedAlgorithmicMedia
GeneratorBrennerMedien GmbH
SoftwareBrennerMedien GmbH AI Generator
KommentarKI-generiert – synthetische Sprachaufnahme – BrennerMedien GmbH – Datum

WAV-Dateien – RIFF-INFO-Kommentar

WAV-Dateien erhalten dieselben Angaben im RIFF-INFO-Block:

AIGenerated=true; DigitalSourceType=trainedAlgorithmicMedia; DigitalSourceTypeURI=http://cv.iptc.org/newscodes/digitalsourcetype/trainedAlgorithmicMedia; Generator=BrennerMedien GmbH; Note=KI-generierte synthetische Sprachaufnahme; Date=<Datum>

Bewusst nicht enthalten

Reine Telefonie-Exportformate wie a-law, G.711 oder GSM sind auf die Sprachübertragung ausgelegt und bieten in dieser Form keinen Platz für Metadatenfelder. Diese Exporte erhalten daher keinen Marker. Die Verordnung verlangt die Kennzeichnung ausdrücklich nur, soweit sie technisch machbar ist. Wenn Sie eine nachweisbar gekennzeichnete Fassung benötigen, laden Sie die Ansage zusätzlich als MP3 oder WAV herunter – oder fordern Sie einen Nachweis bei uns an.

Worauf Sie bei der Anbieterwahl achten sollten: Prüfen Sie es, bevor Sie kaufen.

Die Kennzeichnung ist ein technischer Zusatzaufwand, der im fertigen Produkt nicht sichtbar ist – man hört sie nicht, man sieht sie nicht. Genau deshalb ist sie leicht wegzulassen. Ob ein Anbieter sie umgesetzt hat, erkennen Sie einer Ansage nicht an: Zwei Dateien können identisch klingen, und nur eine davon trägt die vorgeschriebene Markierung.

Das Unangenehme daran: Die Datei landet in Ihrer Telefonanlage und läuft dort täglich für alle Anrufer. Stellt sich später heraus, dass sie nicht gekennzeichnet ist, sitzt sie längst im Betrieb – und fehlende Kennzeichnungen können für Ihr Unternehmen zum rechtlichen Risiko werden.

So prüfen Sie es selbst

Wichtig vorweg: Die maßgeblichen Felder AIGenerated und DigitalSourceType sehen Sie über Rechtsklick → Eigenschaften (Windows) oder Informationen (Mac) nicht – Betriebssysteme zeigen dort nur ihre Standardfelder wie Titel, Interpret oder Kommentar. Für die eigentliche Kennzeichnung brauchen Sie ein kostenloses Zusatzprogramm:

Einen ersten Anhaltspunkt gibt es allerdings auch ohne Zusatzprogramm: Unsere MP3-Dateien tragen zusätzlich im Kommentarfeld den Klartext-Hinweis „KI-generiert – synthetische Sprachaufnahme". Dieses Feld zeigt Windows unter Eigenschaften → Details an.

Machen Sie den Test gern auch mit unseren Dateien. Sie finden dort AIGenerated = true und DigitalSourceType = trainedAlgorithmicMedia. Wenn Sie es nicht selbst prüfen möchten: Fragen Sie den Anbieter nach einem Nachweis – wir stellen ihn Ihnen jederzeit aus.

Vier Fragen an jeden Anbieter

Bei uns lautet die Antwort auf alle vier Fragen: ja – dokumentiert, automatisch bei jeder Ansage und von Ihnen jederzeit selbst überprüfbar.

Fristen: Was seit wann gilt.

DatumBedeutung
2. August 2026Die Transparenzpflichten nach Artikel 50 gelten grundsätzlich.
2. Dezember 2026Ende einer Übergangsfrist für KI-Systeme, die bereits vor dem 2. August 2026 auf dem Markt waren.

Unsere Kennzeichnung ist bereits aktiv – unabhängig davon, welche der beiden Fristen im Einzelfall einschlägig ist.

Häufige Fragen zur KI-Kennzeichnung

Muss in meiner Telefonansage hörbar gesagt werden, dass sie mit KI erstellt wurde?

Nach unserem Kenntnisstand nicht. Bei einer gewöhnlichen KI-generierten Telefonansage genügt die maschinenlesbare Kennzeichnung in der Datei. Ein hörbarer Hinweis wird erst dann relevant, wenn eine reale Person täuschend echt nachgeahmt wird und der Eindruck entstehen könnte, sie habe die Aussage tatsächlich selbst gemacht.

Hören meine Anrufer etwas von der Kennzeichnung?

Nein. Die Kennzeichnung liegt in den Metadaten der Datei und ist vollständig unhörbar. Ihre Anrufer hören eine ganz normale, professionelle Ansage ohne jeden Zusatz.

Muss ich selbst etwas tun, damit meine Ansagen gekennzeichnet sind?

Nein. Jede über unseren Generator erzeugte MP3- und WAV-Datei wird automatisch gekennzeichnet. Es gibt dafür keine Einstellung, die Sie aktivieren müssten, und keinen Aufpreis.

Wie kann ich die Kennzeichnung überprüfen?

Dafür brauchen Sie ein kostenloses Zusatzprogramm wie MP3tag oder ExifTool. Über Rechtsklick und Eigenschaften beziehungsweise Informationen sehen Sie die Kennzeichnung nicht — Windows und macOS zeigen dort nur Standardfelder wie Titel oder Interpret. In den erweiterten Metadaten steht AIGenerated mit dem Wert true sowie DigitalSourceType mit dem Wert trainedAlgorithmicMedia. Alternativ fragen Sie uns nach einem Nachweis.

Warum sind meine a-law- oder G.711-Dateien nicht gekennzeichnet?

Diese Formate sind auf die reine Sprachübertragung ausgelegt und bieten in dieser Form keinen Platz für Metadatenfelder. Die Verordnung verlangt die Kennzeichnung ausdrücklich nur, soweit sie technisch machbar ist. Benötigen Sie eine nachweisbar gekennzeichnete Fassung, laden Sie die Ansage zusätzlich als MP3 oder WAV herunter oder fordern Sie einen Nachweis bei uns an.

Basieren Ihre Stimmen auf echten Menschen – ist das dann ein Deepfake?

Ein Teil unserer Stimmen beruht auf Aufnahmen realer Sprecherinnen und Sprecher, die der KI-Nutzung ihrer Stimme ausdrücklich zugestimmt haben. Ein Deepfake liegt damit nicht vor: Die Stimmen treten nicht unter dem Namen der jeweiligen Person auf und geben nicht vor, diese Person zu sein. Entscheidend ist, dass eine Einwilligung vorliegt und niemandem eine bestimmte Identität vorgespiegelt wird.

Gilt die Kennzeichnung auch für Ansagen, die ich früher bei Ihnen gekauft habe?

Die automatische Kennzeichnung greift bei allen neu erzeugten Dateien. Benötigen Sie für eine ältere Ansage eine gekennzeichnete Fassung, sprechen Sie uns an – wir stellen sie Ihnen bereit.

Hinweis: Wir beschäftigen uns seit Monaten intensiv mit den Transparenzpflichten der EU-KI-Verordnung und haben die Kennzeichnung technisch umgesetzt. Diese Seite gibt unseren fachlichen Kenntnisstand wieder und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt. Für die rechtliche Bewertung Ihres konkreten Einsatzzwecks wenden Sie sich bitte an eine anwaltliche Beratung. Die Auslegung kann sich durch Leitlinien der EU-Kommission, behördliche Praxis oder Rechtsprechung ändern.

Rechtskonform gekennzeichnet – ohne Mehraufwand für Sie.

Ansage erstellen, kostenlos anhören, herunterladen. Die Kennzeichnung ist automatisch dabei.

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