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KI-Kennzeichnung nach EU-KI-Verordnung: Bei uns automatisch integriert.

Seit dem 2. August 2026 gelten die Transparenzpflichten der EU-KI-Verordnung (AI Act). Wir kennzeichnen jede ausgelieferte MP3- und WAV-Datei automatisch als KI-generiert – unhörbar und maschinenlesbar. Damit setzen wir die Transparenzanforderungen der Verordnung für unsere Audiodateien technisch um – bei jeder einzelnen Ansage, ohne Aufpreis.

Wichtig für Sie als Auftraggeber: Sie brauchen keinen hörbaren Hinweis in Ihrer Telefonansage. Ihre Anrufer hören eine ganz normale, professionelle Ansage. Ein hörbarer Hinweis wäre nur bei Deepfakes nötig – also wenn eine reale Person nachgeahmt wird.

Die Pflicht zur Kennzeichnung trifft den Anbieter des KI-Systems – also uns, nicht Sie. Achten Sie bei der Anbieterwahl trotzdem darauf, dass sie erfolgt: Fragt später ein Prüfer, ein Konzernkunde oder Ihre Compliance-Abteilung nach, müssen Sie es belegen können.

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Europaflagge vor einem modernen Bürogebäude – Transparenzpflichten der EU-KI-Verordnung.

01 · Ihr Alltag

Was Sie bei einer gewöhnlichen Telefonansage tun müssen: nichts.

Die Kennzeichnungspflicht richtet sich an die Anbieter von KI-Systemen – also an uns. Für Sie als Auftraggeber bedeutet das konkret:

  • Keine Einstellung, kein Aufpreis. Jede Ansage aus unserem Generator wird automatisch gekennzeichnet. Sie müssen nichts aktivieren.
  • Kein Eingriff in Ihre Telefonanlage. Die Datei wird wie gewohnt hochgeladen und abgespielt. An Ihrem Ablauf ändert sich nichts.
  • Jederzeit nachweisbar. Fragt jemand nach, lesen Sie die Kennzeichnung mit einem Werkzeug wie ExifTool aus der Datei aus – oder Sie fordern bei uns einen Nachweis an: Nachweis anfordern.

Anders liegt der Fall nur, wenn Sie eine KI-Stimme in einem Dialogsystem einsetzen – etwa in einem Voicebot, der frei mit Anrufern spricht. Dann müssen Anrufer erkennen können, dass sie mit einer Maschine sprechen. Für eine abgespielte Telefonansage gilt das nicht.

02 · Die Unterscheidung

Was die Verordnung verlangt: Zwei Pflichten, die oft verwechselt werden.

Artikel 50 der EU-KI-Verordnung unterscheidet zwischen zwei unterschiedlichen Anforderungen. Diese Unterscheidung ist der Grund, warum Ihre Ansage keinen gesprochenen Disclaimer braucht:

PflichtWas gefordert istGilt für Ihre Telefonansage?
Maschinenlesbare Kennzeichnung KI-erzeugte Audiodateien müssen technisch als KI-generiert markiert sein – auslesbar durch Software, unhörbar für Menschen. Ja – und von uns bereits umgesetzt.
Wahrnehmbare Offenlegung Bei sogenannten Deepfakes muss der Hinweis für den Menschen erkennbar sein, bei Audio also hörbar. In der Regel nein – eine gewöhnliche Telefonansage ahmt keine reale Person nach.

Ein Deepfake liegt nicht schon deshalb vor, weil eine Stimme synthetisch erzeugt wurde – und auch nicht deshalb, weil sie auf der Aufnahme einer echten Sprecherin oder eines echten Sprechers beruht. Entscheidend ist, ob eine bestehende Person, Organisation oder ein Ereignis so nachgeahmt wird, dass der Inhalt fälschlich authentisch wirkt.

Ein Teil unserer Stimmen basiert auf realen Sprecherinnen und Sprechern, die der KI-Nutzung ihrer Stimme ausdrücklich zugestimmt haben. Diese Stimmen treten nicht unter dem Namen der jeweiligen Person auf und geben auch nicht vor, diese Person zu sein – sie sind Teil unseres Stimmenportfolios. Genau darin liegt der Unterschied zum Deepfake: Maßgeblich ist, ob beim Publikum fälschlicherweise der Eindruck entstehen kann, der Inhalt sei eine authentische Äußerung einer bestimmten realen Person. Bei einer neutralen Telefonansage ist das nicht der Fall. Dass die Sprecherinnen und Sprecher der KI-Nutzung ihrer Stimme zugestimmt haben, ist uns wichtig – es ist eine Frage der Fairness und der Lizenzierung, nicht das juristische Abgrenzungsmerkmal.

03 · Ein Beispiel

Zur Veranschaulichung: Wann ein hörbarer Hinweis nötig wäre.

Stellen Sie sich eine künstlich erzeugte Stimme vor, die sagt: „Hallo, hier ist Bruce Willis“ – und dabei täuschend echt nach Bruce Willis klingt, obwohl er diese Aufnahme nie gesprochen hat. Hier entsteht beim Hörer der falsche Eindruck, eine bestimmte reale Person habe tatsächlich gesprochen. In einem solchen Fall genügt die technische Kennzeichnung nicht – die Offenlegung müsste wahrnehmbar sein.

Bei Telefonansagen aus unserem Generator ist das ausgeschlossen: Es wird weder behauptet noch suggeriert, dass eine bestimmte reale Person die Ansage eingesprochen hat. Damit fehlt es an dem falschen Authentizitätseindruck, auf den es bei der Einordnung als Deepfake ankommt. Deshalb ist ein vorgeschalteter Hinweis wie „Diese Ansage wurde mit KI erstellt“ für diesen Einsatzzweck nicht erforderlich.

04 · Der technische Nachweis

Was wir konkret in Ihre Dateien schreiben: Technisch nachprüfbar.

Die Kennzeichnung wird beim Erzeugen automatisch in die Audiodatei eingebettet. Auslesen lässt sie sich mit einem Metadaten-Werkzeug wie MP3tag oder ExifTool – damit belegen Sie jederzeit, dass Ihre Ansage korrekt markiert ist.

MP3-Dateien – ID3-Tags

FeldInhalt
AIGeneratedtrue
DigitalSourceTypetrainedAlgorithmicMedia (IPTC-Standardbegriff für „KI-generiert“)
DigitalSourceTypeURIhttp://cv.iptc.org/newscodes/digitalsourcetype/trainedAlgorithmicMedia
GeneratorBrennerMedien GmbH
SoftwareBrennerMedien GmbH AI Generator
KommentarKI-generiert – synthetische Sprachaufnahme – BrennerMedien GmbH – Datum

WAV-Dateien – RIFF-INFO-Kommentar

WAV-Dateien erhalten dieselben Angaben im RIFF-INFO-Block:

AIGenerated=true; DigitalSourceType=trainedAlgorithmicMedia; DigitalSourceTypeURI=http://cv.iptc.org/newscodes/digitalsourcetype/trainedAlgorithmicMedia; Generator=BrennerMedien GmbH; Note=KI-generierte synthetische Sprachaufnahme; Date=<Datum>

Zusätzlich: C2PA Content Credentials

Seit August 2026 erhält jede Datei, die Sie herunterladen, zusätzlich ein C2PA-Manifest – die Content Credentials, auf die sich die Medienbranche als Herkunftsnachweis verständigt hat. Das Manifest ist kryptografisch signiert: Wird die Datei nachträglich verändert, passt die Signatur nicht mehr dazu. Auslesen können Sie es mit einem Content-Credentials-Werkzeug wie c2patool.

Wichtig zur Einordnung: Wir signieren mit einem eigenen Zertifikat, nicht über eine externe Zertifizierungsstelle. Ein Prüfwerkzeug weist die Herkunft damit uns zu – es bestätigt aber keine Prüfung durch Dritte.

Bewusst nicht enthalten

  • Keine Kunden- oder Bestelldaten – die Kennzeichnung ist datenschutzneutral
  • Nur die Information „KI-generiert“, unser Firmenname und das Erstellungsdatum

Wir liefern unsere Ansagen als MP3 und WAV aus – beide Formate tragen die Kennzeichnung. Wandeln Sie eine Datei später selbst in ein reines Telefonie-Format um oder lädt Ihre Telefonanlage sie in ein eigenes Format um, können die Metadaten dabei verloren gehen. Das liegt außerhalb unseres Einflussbereichs; die Verordnung verlangt die Kennzeichnung ausdrücklich nur, soweit sie technisch machbar ist. Ihre Originaldatei von uns bleibt in jedem Fall gekennzeichnet – und damit nachweisbar.

05 · Selbst kontrollieren

Worauf Sie bei der Anbieterwahl achten sollten: Prüfen Sie es, bevor Sie kaufen.

Die Kennzeichnung ist ein technischer Zusatzaufwand, der im fertigen Produkt nicht sichtbar ist – man hört sie nicht, man sieht sie nicht. Genau deshalb ist sie leicht wegzulassen. Ob ein Anbieter sie umgesetzt hat, erkennen Sie einer Ansage nicht an: Zwei Dateien können identisch klingen, und nur eine davon trägt die vorgeschriebene Markierung.

Das Unangenehme daran: Die Datei landet in Ihrer Telefonanlage und läuft dort täglich für alle Anrufer. Stellt sich später heraus, dass sie nicht gekennzeichnet ist, sitzt sie längst im Betrieb – und Sie stehen ohne Nachweis da, wenn jemand danach fragt.

So prüfen Sie es selbst

Wichtig vorweg: Die maßgeblichen Felder AIGenerated und DigitalSourceType sehen Sie über Rechtsklick → Eigenschaften (Windows) oder Informationen (Mac) nicht – Betriebssysteme zeigen dort nur ihre Standardfelder wie Titel, Interpret oder Kommentar. Für die eigentliche Kennzeichnung brauchen Sie ein kostenloses Zusatzprogramm:

  • MP3tag (Windows, kostenlos): Datei öffnen und die erweiterten Tags anzeigen lassen.
  • ExifTool (Windows, Mac, Linux, kostenlos): zeigt sämtliche Metadaten einer Datei an.
  • Suchen Sie in der Ausgabe nach AIGenerated und DigitalSourceType.
  • Fehlen diese Einträge, ist die Datei nicht als KI-generiert gekennzeichnet.

Einen ersten Anhaltspunkt gibt es allerdings auch ohne Zusatzprogramm: Unsere MP3-Dateien tragen zusätzlich im Kommentarfeld den Klartext-Hinweis „KI-generiert – synthetische Sprachaufnahme". Dieses Feld zeigt Windows unter Eigenschaften → Details an.

Machen Sie den Test gern auch mit unseren Dateien. Sie finden dort AIGenerated = true und DigitalSourceType = trainedAlgorithmicMedia. Wenn Sie es nicht selbst prüfen möchten: Fragen Sie den Anbieter nach einem Nachweis – wir stellen ihn Ihnen jederzeit aus. Nachweis anfordern.

Vier Fragen an jeden Anbieter

  • Werden die gelieferten Audiodateien maschinenlesbar als KI-generiert gekennzeichnet?
  • Nach welchem Standard erfolgt die Kennzeichnung? (Etabliert ist der IPTC-Standard DigitalSourceType.)
  • Gilt das für alle gelieferten Formate – oder nur für einzelne?
  • Lässt sich die Kennzeichnung nachprüfen – etwa mit ExifTool oder auf Nachweis?

Bei uns lautet die Antwort auf alle vier Fragen: ja – dokumentiert, automatisch bei jeder Ansage und von Ihnen jederzeit selbst überprüfbar.

06 · Die Termine

Fristen: Was seit wann gilt.

DatumBedeutung
2. August 2026Die Transparenzpflichten nach Artikel 50 gelten – auch die maschinenlesbare Kennzeichnung nach Artikel 50 Absatz 2.
2. Dezember 2026Ende der Übergangsfrist für KI-Systeme, die bereits vor dem 2. August 2026 in Verkehr waren (Artikel 50 Absatz 2 in Verbindung mit Artikel 111 Absatz 4). Nicht verschoben ist Artikel 50 insgesamt – ein häufiges Missverständnis.

Unsere Kennzeichnung ist bereits aktiv – unabhängig davon, welche der beiden Fristen im Einzelfall einschlägig ist.

07 · Ihre Fragen

Häufige Fragen zur KI-Kennzeichnung

Muss in meiner Telefonansage hörbar gesagt werden, dass sie mit KI erstellt wurde?

Nach unserem Kenntnisstand nicht. Bei einer gewöhnlichen KI-generierten Telefonansage genügt die maschinenlesbare Kennzeichnung in der Datei. Ein hörbarer Hinweis wird erst dann relevant, wenn eine reale Person täuschend echt nachgeahmt wird und der Eindruck entstehen könnte, sie habe die Aussage tatsächlich selbst gemacht.

Hören meine Anrufer etwas von der Kennzeichnung?

Nein. Die Kennzeichnung liegt in den Metadaten der Datei und ist vollständig unhörbar. Ihre Anrufer hören eine ganz normale, professionelle Ansage ohne jeden Zusatz.

Muss ich selbst etwas tun, damit meine Ansagen gekennzeichnet sind?

Nein. Jede über unseren Generator erzeugte MP3- und WAV-Datei wird automatisch gekennzeichnet. Es gibt dafür keine Einstellung, die Sie aktivieren müssten, und keinen Aufpreis.

Wie kann ich die Kennzeichnung überprüfen?

Dafür brauchen Sie ein kostenloses Zusatzprogramm wie MP3tag oder ExifTool. Über Rechtsklick und Eigenschaften beziehungsweise Informationen sehen Sie die Kennzeichnung nicht — Windows und macOS zeigen dort nur Standardfelder wie Titel oder Interpret. In den erweiterten Metadaten steht AIGenerated mit dem Wert true sowie DigitalSourceType mit dem Wert trainedAlgorithmicMedia. Alternativ fragen Sie uns nach einem Nachweis.

Bleibt die Kennzeichnung erhalten, wenn meine Telefonanlage die Datei umwandelt?

Nicht zwingend. Wandelt Ihre Anlage die Ansage in ein eigenes Telefonie-Format um, können die Metadaten dabei verloren gehen – das ist bei Audiodateien normal und liegt außerhalb unseres Einflussbereichs. Die Verordnung verlangt die Kennzeichnung ausdrücklich nur, soweit sie technisch machbar ist. Entscheidend ist, dass die Originaldatei, die Sie von uns erhalten, gekennzeichnet ist. Bewahren Sie diese auf – damit ist die Herkunft jederzeit nachweisbar.

Basieren Ihre Stimmen auf echten Menschen – ist das dann ein Deepfake?

Ein Teil unserer Stimmen beruht auf Aufnahmen realer Sprecherinnen und Sprecher, die der KI-Nutzung ihrer Stimme ausdrücklich zugestimmt haben. Ein Deepfake liegt damit nicht vor: Die Stimmen treten nicht unter dem Namen der jeweiligen Person auf und geben nicht vor, diese Person zu sein. Entscheidend ist, ob beim Hörer fälschlicherweise der Eindruck entstehen kann, eine bestimmte reale Person habe sich hier geäußert. Die Einwilligung der Sprecher ist uns wichtig, ist aber eine Frage der Lizenzierung und nicht das juristische Abgrenzungsmerkmal.

Gilt die Kennzeichnung auch für Ansagen, die ich früher bei Ihnen gekauft habe?

Die automatische Kennzeichnung greift bei allen neu erzeugten Dateien. Benötigen Sie für eine ältere Ansage eine gekennzeichnete Fassung, sprechen Sie uns an – wir stellen sie Ihnen bereit.

Hinweis: Wir beschäftigen uns seit Monaten intensiv mit den Transparenzpflichten der EU-KI-Verordnung und haben die Kennzeichnung technisch umgesetzt. Diese Seite gibt unseren fachlichen Kenntnisstand wieder und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt. Für die rechtliche Bewertung Ihres konkreten Einsatzzwecks wenden Sie sich bitte an eine anwaltliche Beratung. Die Auslegung kann sich durch Leitlinien der EU-Kommission, behördliche Praxis oder Rechtsprechung ändern.

Automatisch gekennzeichnet – ohne Mehraufwand für Sie.

Ansage erstellen, kostenlos anhören, herunterladen. Die Kennzeichnung ist automatisch dabei.

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