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DSGVO bei Telefonansagen: Was Sie hinweisen müssen — und wie.

Sobald Anrufe aufgezeichnet, gespeichert oder zur Qualitätssicherung mitgehört werden, gelten DSGVO-Pflichten. Eine Telefonansage ist oft der erste und einzige Berührungspunkt, an dem Sie diese Pflichten erfüllen können.

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Schloss als Symbol für Datenschutz — DSGVO bei Telefonansagen.

Der Hinweis muss vor jeder Aufzeichnung erfolgen — nicht erst auf der Webseite, nicht erst nach dem Gespräch. In der Praxis vergessen das viele Unternehmen, was bei einer DSGVO-Prüfung schnell teuer wird.

Wann braucht es einen DSGVO-Hinweis?: Fünf Konstellationen, die Pflicht auslösen.

Ein DSGVO-Hinweis in der Telefonansage ist immer dann erforderlich, wenn personenbezogene Daten verarbeitet werden:

Was muss der Hinweis enthalten?: Vier Pflichtinformationen.

Der Hinweis muss vier Punkte abdecken, damit er DSGVO-konform ist:

Beispiel-Texte: Drei Vorlagen für typische Konstellationen.

Folgende Beispieltexte decken die häufigsten Konstellationen ab:

SituationBeispiel-Text
Standardansage ohne Aufzeichnung"Willkommen bei Mustermann GmbH. Bitte hinterlassen Sie eine Nachricht."
Mit Aufzeichnung zur Qualitätssicherung"Aus Qualitätsgründen kann Ihr Gespräch aufgezeichnet werden. Wenn Sie das nicht wünschen, drücken Sie 9, um ohne Aufzeichnung weitergeleitet zu werden."
IVR mit Datenverarbeitung"Ihr Gespräch wird zur Bearbeitung Ihres Anliegens aufgezeichnet und 30 Tage gespeichert. Verantwortlich ist Mustermann GmbH. Mehr Informationen unter mustermann.de/datenschutz."

Häufige Fragen zum Thema

Reicht der Satz "Aus Qualitätssicherungsgründen wird Ihr Gespräch aufgezeichnet"?

Nein. Der Anrufer muss aktiv die Möglichkeit haben, die Aufzeichnung abzulehnen — ohne dadurch benachteiligt zu werden. Ein Opt-Out-Hinweis ist Pflicht.

Was ist mit reinen Ansagen ohne Aufzeichnung?

Hier braucht es keinen DSGVO-Hinweis, weil keine personenbezogenen Daten verarbeitet werden. Sobald aber jemand eine Nachricht hinterlässt, gelten DSGVO-Pflichten für die Speicherung dieser Nachricht.

Wie lang darf der DSGVO-Hinweis sein?

So kurz wie möglich, so vollständig wie nötig. Typisch zwischen 15 und 25 Sekunden Sprechdauer. Mehr ist erfahrungsgemäß abschreckend.

Wer haftet bei fehlendem Hinweis?

Der Verantwortliche im DSGVO-Sinne, also der Inhaber des Anschlusses bzw. die Geschäftsleitung. Bußgelder bei Verstößen können erheblich sein — die Höhe richtet sich nach Umsatz und Schwere.

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